window.dataLayer = window.dataLayer || []; function gtag(){dataLayer.push(arguments);} gtag('js', new Date()); gtag('config', 'UA-118769941-1');
Verwaltung2024-12-08T12:10:01+01:00

Hausverwaltung, Weg-Verwaltung, Immobilienverwaltung, Mietverwaltung, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Essen, Ruhrgebiet, Bochum, Herne, Marl

Franken-Immobilien und Hausverwaltung Gelsenkirchen und RuhrgebietFranken-Immobilien und Hausverwaltung Gelsenkirchen und Ruhrgebiet
Angebot

Sie benötigen eine WEG- oder Hausverwaltung?

Wir besprechen mit Ihnen den erforderlichen Verwaltungsumfang und unterbreiten Ihnen gern ein Angebot zur Hausverwaltung, WEG-Verwaltung oder Sondereigentumsverwaltung.
Wir verwalten mehr als 3.600 Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Wir koordinieren mehr als 200 Immobilienexperten und Handwerker.

Unser Know-how in der Immobilienverwaltung setzt Maßstäbe.

 Jetzt auch zu besonders günstigen Konditionen. Fragen Sie nach einem Angebot und wählen Sie zwischen Full-Service und leistungsreduziertem Service zu Tiefstpreisen! 

Angebot

Stichwortsuche:

FRANKEN-IMMOBILIEN Hausverwaltung-Gelsenkirchen, Immobilienverwaltung-Gelsenkirchen, WEG-Verwaltung-Gelsenkirchen, Hausverwaltung-Marl, Immobilienverwaltung-Marl, WEG-Verwaltung-Marl, Hausverwaltung-Dorsten, Immobilienverwaltung-Dorsten, WEG-Verwaltung-Dorsten, Hausverwaltung-Gladbeck, Immobilienverwaltung-Gladbeck, WEG-Verwaltung-Gladbeck, Hausverwaltung-Bottrop, Immobilienverwaltung-Bottrop, WEG-Verwaltung-Bottrop, Hausverwaltung-Recklinghausen, Immobilienverwaltung-Recklinghausen, WEG-Verwaltung-Recklinghausen, Hausverwaltung-Oberhausen, Immobilienverwaltung-Oberhausen, WEG-Verwaltung-Oberhausen, Hausverwaltung-MĂĽlheim, Immobilienverwaltung-MĂĽlheim, WEG-Verwaltung-MĂĽlheim

Hausverwaltung und WEG-Verwaltung FRANKEN-IMMOBILIEN Hausverwaltung-Gelsenkirchen, Immobilienverwaltung-Gelsenkirchen, WEG-Verwaltung-Gelsenkirchen, Hausverwaltung-Marl, Immobilienverwaltung-Marl, WEG-Verwaltung-Marl, Hausverwaltung-Dorsten, Immobilienverwaltung-Dorsten, WEG-Verwaltung-Dorsten, Hausverwaltung-Gladbeck, Immobilienverwaltung-Gladbeck, WEG-Verwaltung-Gladbeck, Hausverwaltung-Bottrop, Immobilienverwaltung-Bottrop, WEG-Verwaltung-Bottrop, Hausverwaltung-Recklinghausen, Immobilienverwaltung-Recklinghausen, WEG-Verwaltung-Recklinghausen, Hausverwaltung-Oberhausen, Immobilienverwaltung-Oberhausen, WEG-Verwaltung-Oberhausen, Hausverwaltung-MĂĽlheim, Immobilienverwaltung-MĂĽlheim, WEG-Verwaltung-MĂĽlheim

Wir schĂĽtzen die Rechte der ImmobilieneigentĂĽmer und ihr Eigentum
Kaufmännisches und technisches Management von Immobilien

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Hausverwalter, WEG-Verwalter oder Sondereigentumsverwalter? Da stellen Sie sich sicher folgende drei Fragen: hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

  • Welcher Anbieter kann mit seinem Leistungsangebot meine WĂĽnsche möglichst genau erfĂĽllen?
  • Wie kann ich sicher sein, an “den Richtigen” zu kommen – wir werden einige Jahre zusammenarbeiten?
  • Wie hoch sind die Kosten fĂĽr die zu erwartenden Mehrwerte?

 hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet
Der Hausverwalter zählt zu den Berufen, die auch nach der letzten Novelle ohne den Nachweis des Bestehens einer längeren berufsbezogenen Ausbildung nebst PrĂĽfung ergriffen werden können. Die Berufsbezeichnung ist demzufolge nicht geschĂĽtzt, sodass sich quasi jeder als Hausverwalter ausgeben kann, der regelmäßig an lapidaren Fortbildungen teilnimmt. Dies kann dann problematisch werden, wenn der Verwalter aufgrund mangelhafter Kenntnisse oder auch wegen einer unprofessionellen Haltung gegenĂĽber seinen Auftraggebern und den ihm anvertrauten Wertpositionen Fehler macht. Solch ein Fehlverhalten eines Verwalters kann zu beachtlichen Schäden fĂĽhren, wie die Praxis regelmäßig zeigt. Auch die Themen „Zuverlässigkeit“ und „Erreichbarkeit“ fĂĽhren oft zu Streit zwischen Verwaltern und Auftraggebern. hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

Deshalb ist es unverzichtbar, dass Sie sich vor der Beauftragung eines Verwalters möglichst umfassend über ihn und seine Arbeit informieren. Prüfen Sie Referenzen und somit die fachliche Qualifikation sowie seine Haltung zur Arbeit. Ist der Verwalter zuverlässig und erreichbar? Seine Kunden werden Ihnen dies sicher verraten. hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

Als Hausverwaltung von Mehrfamilienhäusern, WEG´s und Gewerbeflächen sind wir nicht nur für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Abrechnung zuständig, sondern vor allen Dingen auch für den Substanzerhalt bzw. die -entwicklung der Liegenschaft(en) sowie eine ertragreiche Vollvermietung und wenig bis keine Mieterfluktuation. Wir steigern den Wert Ihrer ImmobIlie(n). Bei WEGs sorgen wir für ein geordnetes Miteinander der Eigentümer untereinander.

Wir kümmern uns so sorgfältig um Ihr Objekt, als ob unser eigenes wäre und sind sowohl für Sie als auch für Ihre Mieter über die modernen Kommunikationsmittel während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Auf Wunsch bieten wir auch Notdienste an. Wir handeln generell ohne Zeitverzug. hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

Für Besitzer von kleinen Mehrfamilienhäusern bis zu großen Gewerbe- und Wohnkomplexen mit mehreren hundert Einheiten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Hierbei haben wir uns auf die jeweiligen Besonderheiten eingestellt, sofern es sich um Privatbesitz, Erbengemeinschaften, Besitzgesellschaften, Family Offices, Fonds-Gesellschaften oder auch um Immobilien in Verwertungsphasen handelt. hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

Wir kĂĽmmern uns sowohl um die kaufmännische, als auch um die technische Verwaltung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien. Hierzu zählt … hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

  • die Haus- und gewerbliche Mietverwaltung hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet
  • Verwaltung des Eigentums von EigentĂĽmergemeinschaften (WEG-Verwaltung)
  • Sondereigentumsverwaltung von Eigentumswohnungen und Gewerbeeinheiten
  • Verwaltung von Gewerbekomplexen und Spezialimmobilien
  • Organisation von Services wie Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister-Dienste, Facility Management, etc.
  • Planung, Beauftragung und Ăśberwachung von Bau-, Reparatur- und SanierungsmaĂźnahmen
  • Vermietung von Wohn- und Verpachtung von Gewerbeeinheiten hausverwaltung-weg-verwaltung-immobilienverwaltung-mietverwaltung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

Stichwortsuche:

FRANKEN-IMMOBILIEN Hausverwaltung-Gelsenkirchen, Immobilienverwaltung-Gelsenkirchen, WEG-Verwaltung-Gelsenkirchen, Hausverwaltung-Marl, Immobilienverwaltung-Marl, WEG-Verwaltung-Marl, Hausverwaltung-Dorsten, Immobilienverwaltung-Dorsten, WEG-Verwaltung-Dorsten, Hausverwaltung-Gladbeck, Immobilienverwaltung-Gladbeck, WEG-Verwaltung-Gladbeck, Hausverwaltung-Bottrop, Immobilienverwaltung-Bottrop, WEG-Verwaltung-Bottrop, Hausverwaltung-Recklinghausen, Immobilienverwaltung-Recklinghausen, WEG-Verwaltung-Recklinghausen, Hausverwaltung-Oberhausen, Immobilienverwaltung-Oberhausen, WEG-Verwaltung-Oberhausen, Hausverwaltung-MĂĽlheim, Immobilienverwaltung-MĂĽlheim, WEG-Verwaltung-MĂĽlheim

Leistungsinhalte und Leistungsbeschreibung Hausverwaltung-Gelsenkirchen, Immobilienverwaltung-Gelsenkirchen, WEG-Verwaltung-Gelsenkirchen, Hausverwaltung-Marl, Immobilienverwaltung-Marl, WEG-Verwaltung-Marl, Hausverwaltung-Dorsten, Immobilienverwaltung-Dorsten, WEG-Verwaltung-Dorsten, Hausverwaltung-Gladbeck, Immobilienverwaltung-Gladbeck, WEG-Verwaltung-Gladbeck, Hausverwaltung-Bottrop, Immobilienverwaltung-Bottrop, WEG-Verwaltung-Bottrop, Hausverwaltung-Recklinghausen, Immobilienverwaltung-Recklinghausen, WEG-Verwaltung-Recklinghausen, Hausverwaltung-Oberhausen, Immobilienverwaltung-Oberhausen, WEG-Verwaltung-Oberhausen, Hausverwaltung-MĂĽlheim, Immobilienverwaltung-MĂĽlheim, WEG-Verwaltung-MĂĽlheim

Hausverwaltung, Weg-Verwaltung, Immobilienverwaltung, Mietverwaltung, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Essen, Ruhrgebiet, Bochum, Herne, Marl

FRANKEN-IMMOBILIEN DIGITAL

Die App für Eigentümer und deren Mieter  immobilien-makler-gelsenkirchen-hausverwaltung-gelsenkirchen-weg-verwaltung-gelsenkirchen-vermietung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

Hausverwaltung, Weg-Verwaltung, Immobilienverwaltung, Mietverwaltung, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Essen, Ruhrgebiet, Bochum, Herne, Marl

Franken-Immobilien-hausverwaltung-gelsenkirchen-weg-verwaltung-gelsenkirchen-makler-Ruhrgebiet-Hausverwaltung

Unsere digitale auf egt24 basierende Online-Lösung nebst App bietet Eigentümern und Mietern einer Immobilie maximalen Service und volle Transparenz. Egal ob Abrechnungen, Mietverträge, Energieausweis, Hausordnung, Wirtschaftsplan, Bearbeitungsstände von Reparaturen oder andere relevante Dokumente und Informationen: In Aktenordnern kramen und herumtelefonieren war gestern. immobilien-makler-gelsenkirchen-hausverwaltung-gelsenkirchen-weg-verwaltung-gelsenkirchen-vermietung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

  • 24/7 alle relevanten Daten, Formulare und Bearbeitungsstände
  • Web App fĂĽr den PC und mobile App fĂĽr Smartphone und Tablet
  • Alle Daten, Formulare und Informationen an einem Ort
  • Digitales Dokumentenarchiv
  • Schnelle Kontaktaufnahme zur Verwaltung
  • Maximale Transparenz bezĂĽglich aller Geschehnisse in der Immobilie

Ein einfach und intuitiv zu nutzendes Onlineportal, welches für Eigentümer und Mieter alle Informationen zur Immobilie bereithält. Wer diese Funktionen einmal hatte, möchte sie nie wieder missen. Holen Sie sich die App kostenlos im Store.  immobilien-makler-gelsenkirchen-hausverwaltung-gelsenkirchen-weg-verwaltung-gelsenkirchen-vermietung-gelsenkirchen-recklinghausen-essen-ruhrgebiet

   

Exemplarische Unterlagen FRANKEN-IMMOBILIEN Hausverwaltung-Gelsenkirchen, Immobilienverwaltung-Gelsenkirchen, WEG-Verwaltung-Gelsenkirchen

  • Mietverträge
  • Quartalsabrechnungen
  • KontoauszĂĽge
  • Schriftverkehr mit dem Mieter
  • Wohngeldabrechnungen
  • Wirtschaftspläne
  • Erstellung der Ăśbersicht gemäß § 35a EStG
  • Einladungen zu den WohnungseigentĂĽmerversammlungen
  • Protokolle der Versammlungen
  • Beschlusssammlung
  • Zählerstandsmeldungen
  • SchlĂĽsselbestellungen
  • Mängelmeldungen
  • Notfallrufnummern
  • Energieausweis
  • Versicherungspolicen
  • Dienstleisterverträge
  • Grundrisse
  • Etc.
  • Mietverträge
  • Betriebs-& Heizkostenabrechnungen
  • Erstellung der Ăśbersicht gemäß § 35a EStG
  • Zählerstandsmeldungen
  • SchlĂĽsselbestellungen
  • Mängelmeldungen
  • Notfallrufnummern
  • Energieausweis
  • Versicherungspolicen
  • Dienstleisterverträge
  • Etc.

Sichern Sie sich Ihren digitalen Zugang FRANKEN-IMMOBILIEN Hausverwaltung-Gelsenkirchen, Immobilienverwaltung-Gelsenkirchen, WEG-Verwaltung-Gelsenkirchen

FRANKEN-IMMOBILIEN Digital Gelsenkirchen

Beiträge aus unserem Blog FRANKEN-IMMOBILIEN Hausverwaltung-Gelsenkirchen, Immobilienverwaltung-Gelsenkirchen, WEG-Verwaltung-Gelsenkirchen

GroĂźe Probleme fĂĽr kleine WEG WohnungseigentĂĽmergemeinschaften

Immer mehr Hausverwalter gehen in den Ruhestand, während gleichzeitig der Nachwuchs an qualifizierten Fachkräften in der Immobilienverwaltung ausbleibt. Dies hat dramatische Folgen, insbesondere für kleine Wohnungseigentümerschaften (sogenannte Mini-WEGs). Die verbleibenden Hausverwaltungen sind durch Personalmangel und hohe Krankenstände zunehmend überlastet. [...]

Moderne Haus- und WEG-Verwaltung im Jahr 2025: Einblicke, Strategien und die Rolle von FRANKEN-IMMOBILIEN als fĂĽhrende WEG- und Hausverwaltung im Ruhrgebiet.

Die Immobilienverwaltung hat sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Element des modernen Wohnens entwickelt. Mit wachsendem Fokus auf Nachhaltigkeit, fortschreitender Digitalisierung und sich ständig wandelnden gesetzlichen Anforderungen steht die Branche 2025 an einem Scheideweg. Besonders in Städten wie [...]

Preise in der Hausverwaltung – Ein Blick auf die Kostenstruktur

Die Hausverwaltungskosten variieren stark, beeinflusst von Faktoren wie Objektgröße, Lage, und Leistungsumfang. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuelle Gebührenstruktur, stellt exemplarische Kosten dar und gibt Hinweise, worauf Eigentümer bei der Auswahl einer Verwaltung achten sollten. 1. Die Preisstruktur Die Kosten der [...]

FRANKEN-IMMOBILIEN Hausverwaltung-Gelsenkirchen, Immobilienverwaltung-Gelsenkirchen, WEG-Verwaltung-Gelsenkirchen, Makler-Gelsenkirchen, Immobilien-Gelsenkirchen

Stichwortsuche:

FRANKEN-IMMOBILIEN Hausverwaltung-Gelsenkirchen, Immobilienverwaltung-Gelsenkirchen, WEG-Verwaltung-Gelsenkirchen, Hausverwaltung-Marl, Immobilienverwaltung-Marl, WEG-Verwaltung-Marl, Hausverwaltung-Dorsten, Immobilienverwaltung-Dorsten, WEG-Verwaltung-Dorsten, Hausverwaltung-Gladbeck, Immobilienverwaltung-Gladbeck, WEG-Verwaltung-Gladbeck, Hausverwaltung-Bottrop, Immobilienverwaltung-Bottrop, WEG-Verwaltung-Bottrop, Hausverwaltung-Recklinghausen, Immobilienverwaltung-Recklinghausen, WEG-Verwaltung-Recklinghausen, Hausverwaltung-Oberhausen, Immobilienverwaltung-Oberhausen, WEG-Verwaltung-Oberhausen, Hausverwaltung-MĂĽlheim, Immobilienverwaltung-MĂĽlheim, WEG-Verwaltung-MĂĽlheim

Wissenswertes zur WEG-Verwaltung, Hausverwaltung und Mietverwaltung

Im Folgenden erhalten Sie umfassende Einblicke zu den Themen Hausverwaltung, Mietverwaltung, Immobilienverwaltung und WEG-Verwaltung. Wir beleuchten die Aufgaben und Kosten der Verwaltung, erläutern den Mehrwert der Digitalisierung und geben wichtige Hinweise zu den Änderungen im neuen WEG-Gesetz. Die WEG-Verwaltung ist anspruchsvoll und birgt Risiken. Mit unserer cloudbasierten App können Sie die Verwaltung und Vermietung von Immobilien problemlos und effizient bewältigen. Davon profitieren alle beteiligten Parteien einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Haus-, Wohnungsverwaltung  bzw. Immobilienverwaltung – diese Begriffe werden oft synonym verwendet. Allerdings lassen sich verschiedene Arten der Verwaltung unterscheiden, die für vollkommen unterschiedliche Zuständigkeiten und Leistungsbereiche stehen. Klare Differenzierungen und Definitionen sind also wichtig. Genau deswegen befassen wir uns in diesem Text mit dem Thema WEG-Verwaltung, denn hier sind einige Besonderheiten zu beachten.

Was ist eine WEG-Verwaltung?

Auch bei der AbkĂĽrzung WEG kommt es zu Verwechslungen: Einerseits wird das Gesetz ĂĽber das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht so bezeichnet, andererseits die WohnungseigentĂĽmergemeinschaft, die ebenso wie ihre notwendige Verwaltung in jenem Gesetz geregelt ist.

Demnach liegt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dann vor, wenn ein Wohnhaus oder eine Wohnanlage aus Eigentumswohnungen besteht – und zwar auf der Grundlage der notariell beurkundeten Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Dabei entsteht neben dem Sondereigentum der verschiedenen Wohnungseigentümer auch Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel das Grundstück an sich, aber auch Anlagen, Einrichtungen und Gebäudeteile, die nicht zum Sondereigentum zählen oder Dritten gehören.

Genau mit diesem Gemeinschaftseigentum beschäftigt sich die WEG-Verwaltung: Sie befasst sich mit allen Belangen rund um die Immobilie, um das Vermögen der Gemeinschaft zu schützen und die mit dem Gemeinschaftseigentum verbundenen Pflichten zu erfüllen. Die Eigentümergemeinschaft kann per Mehrheitsentscheid eine professionelle Immobilienverwaltung, die auf die WEG-Verwaltung spezialisiert ist, oder bereits einen zertifizierten Verwalter, bestellen. Bei kleineren WEG können Aufgaben auch von einem bzw. mehreren Eigentümern in eigener Regie erledigt werden.

Wo liegen die Unterschiede zwischen WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung und Mietverwaltung?

Diese drei Formen der Immobilienverwaltung sind folgendermaĂźen klar voneinander abzugrenzen:

WEG-Verwaltung

Der bestellte Verwalter befasst sich – wie beschrieben – mit dem Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die rechtlichen Grundlagen dafür liefert einerseits das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht, andererseits der Vertrag mit dem Verwalter.

Sondereigentumsverwaltung

Als Sondereigentum wird das Eigentumsrecht an einer Wohnung bezeichnet. Vermietet ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft seine Wohnung, kann er für alle damit zusammenhängenden Belange ebenfalls einen Verwalter beauftragen. Eine explizite gesetzliche Grundlage gibt es nicht, hier zählt ausschließlich die vertragliche Vereinbarung.

Mietverwaltung

Voraussetzung für eine Mietverwaltung ist, wenn ein Eigentümer eines Mehrfamilienhauses bzw. Immobilie diese vermietet und damit eine Hausverwaltung  als Dienstleister beauftragt. Auch dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, der Vertrag mit der Verwaltung ist verbindlich.

Welche sind vertraglich vereinbare Aufgaben einer WEG-Verwaltung?

Die Aufgaben einer WEG-Verwaltung sind im § 28 WEG geregelt. Auch wenn das Gesetz sich auf die kaufmännischen Aspekte wie die Jahresabrechnung für die WEG fokussiert, lassen sich die Aufgaben der WEG-Verwaltung grundsätzlich in folgende Bereiche untergliedern:

Kaufmännischer Bereich

  • Erstellung von Wirtschaftsberichten und der Jahresabrechnung fĂĽr die WEG
  • ErfĂĽllen der PrĂĽfungspflicht
  • FĂĽhren und Kontrollieren der Verwaltungsunterlagen

Organisatorischer Bereich

  • Organisation der EigentĂĽmerversammlung (auch online/hybrid – neues WEG-Gesetz)
  • Anfertigung der Sitzungsprotokolle
  • Beschwerdemanagement

Technischer Bereich

  • ObjektĂĽberwachung
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten

Rechtlicher Bereich

  • rechtliche Vertretung der WohnungseigentĂĽmergemeinschaft – bei Anwälten und vor Gericht
  • Abschluss relevanter Verträge, wie zum Beispiel zur Wartung von Anlagen
  • AusĂĽbung des Beschwerderechts

In der Praxis sind die Aufgaben über die im § 28 WEG genannten hinaus breit gefächert, sodass der Vertrag mit einer externen WEG-Verwaltung umso detaillierter aufgesetzt sein sollte. Die Neuregelung, auch eine digitale WEG-Versammlung anzuerkennen, erleichtert die Durchführung der Eigentümerversammlungen ungemein. Es gilt, was vertraglich nicht vereinbart wurde, ist auch nicht geschuldet.

Welche sind die wesentlichen Aufgabenbereiche der Hausverwaltung?

Eigentum verpflichtet: Immobilieneigentümer müssen sich nicht nur um ihr Eigentum kümmern, sondern bei der Vermietung auch um die Belange ihrer Mieter. Die vielfältigen Aufgaben lassen sich in drei wichtige Bereiche einteilen:

Die technische Hausverwaltung

Gebäude und Anlage müssen nicht nur laufend instand gehalten werden, sondern auch in größeren Abständen modernisiert werden. Dabei gilt der energetischen Modernisierung ein ebenso großes Augenmerk wie dem Sanierungsbedarf bei älteren Gebäuden. Eine seriöse Hausverwaltung überprüft deswegen regelmäßig den Zustand der verwalteten Objekte. So können anbahnende Probleme möglichst frühzeitig identifiziert und sinnvolle Maßnahmen eingeleitet werden. Dazu werden in Absprache mit den Eigentümern Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen ausgeschrieben, vergeben und überwacht.

Die wirtschaftliche Hausverwaltung

Die Hausverwaltung prüft das Objekt betreffende Rechnungen, erfasst diese in der Buchhaltung und initiiert die Bezahlung. Die Eigentümer erhalten eine jährliche Abrechnung, in der alle relevanten Aufwendungen detailliert und exakt aufgeführt werden. Die Kosten werden per Umlage und je nach Anteil auf die Eigentümer umgelegt. Auf der Grundlage der vorliegenden Zahlen erstellt die Hausverwaltung für das nächste Jahr einen belastbaren Wirtschaftsplan. So können die Eigentümer die anstehenden Kosten einkalkulieren.

Die kaufmännische Hausverwaltung

Über die genannten Leistungen hinaus rückt dieser Aufgabenbereich immer stärker in den Fokus. Hier geht es um die Abwicklung von Schäden, die bei Bedarf auch gerichtliche Auseinandersetzungen notwendig machen. Auch geht es um die Kostenoptimierung. Angesichts der steigenden Preise für Strom, Gas und Wasser kann die Vertragsoptimierung zu einer effektiven Kostenerleichterung führen. Andererseits fällt das gesamte Mahnwesen in diesen Bereich – und zwar sowohl gegenüber den einzelnen Eigentümern einer WEG als auch gegenüber den Mietern.

Welche Rechte und Pflichten hat eine WEG-Verwaltung?

Hier greift § 27 WEG: Seit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2020 darf die WEG-Verwaltung alle Maßnahmen rund um das Gemeinschaftseigentum, die eine untergeordnete Bedeutung haben, selbstständig veranlassen. Dazu zählen beispielsweise neben dem Inkasso des vereinbarten Hausgeldes auch Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – in einem bestimmten Rahmen. Der Verwalter wird nach § 27 WEG-Gesetz außerdem nach wie vor dazu befugt, die zur Notgeschäftsführung zählenden Maßnahmen zu ergreifen, um Nachteile für die Eigentümergemeinschaft abzuwenden.

Grundsätzlich muss die Eigentümergemeinschaft also nicht beschließen, dass die WEG-Verwaltung ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten darf – dies ist bereits im § 27 WEG gesetzlich verankert. Mit folgenden Ausnahmen: Grundstückskauf- und Darlehensverträge. Gleichzeitig sieht der § 27 Abs. 2 WEG-Gesetz vor, dass die Eigentümer sowohl die Rechte als auch die Pflichten der Verwaltung nach eigenem Ermessen erweitern oder auch einschränken können.

Was kostet eine WEG-Verwaltung oder Hausverwaltung?

Die Kosten einer WEG-Verwaltung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der vereinbarten Aufgaben und den individuellen Merkmalen der Immobilie sowie der Eigentümergemeinschaft. Auch die Kosten für eine Hausverwaltung sind von unterschiedlichsten Leistungsparametern abhängig. Grundsätzlich gilt, je mehr die Verwaltung tun soll, um so höher sind deren Aufwendungen und ihr Vergütungsanspruch. Wir bei FRANKEN-IMMOBILIEN bieten die Leistungspakete BASIS, PLUS und PREMIUM an, wobei das BASIS-Leistungspaket bereits ab 5,95 € inkl. MwSt. pro verwalteter Wohneinheit zzgl. Basispauschale etc. zu buchen ist.

Ist es Pflicht, eine WEG-Verwaltung zu haben?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen externen Dienstleister für die WEG-Verwaltung zu bestellen. Doch Fakt ist: Das Gemeinschaftseigentum bringt Rechte und Pflichten mit sich – und jede Menge zu erledigender Aufgaben. Es muss also korrekt und umsichtig verwaltet werden. Das können grundsätzlich auch die Eigentümer selbst übernehmen: Dabei nehmen alle Eigentümer die Verwaltungsaufgaben gemeinschaftlich wahr, was für die meisten WEGs nicht praxistauglich ist. Alternativ wird per Beschluss ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft zum Verwalter erklärt.

Sobald jedoch ein einzelner EigentĂĽmer anderer Meinung ist, muss ein externer Dienstleister mit der WEG-Verwaltung beauftragt werden. Ab Dezember 2023 ist dafĂĽr eine Zertifizierung vorzulegen, um insbesondere auch den Belangen des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) kompetent Rechnung zu tragen. Sollte die EigentĂĽmergemeinschaft bereits vor Inkrafttreten der WEG-Reform eine externe WEG-Verwaltung beauftragt haben, gilt diese bis zum 1. Juni 2024 als zertifiziert.

Ausnahme: Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gilt für Wohnanlagen mit weniger als neun Wohneinheiten, dass ein zertifizierter Verwalter nur dann bestellt werden muss, wenn mindestens ein Drittel der Gemeinschaft dies verlangt.

Ist es Pflicht, eine Hausverwaltung zu haben?

Eine Hausverwaltung hat Rechte und Pflichten zu erfüllen – und verursacht Kosten. Es ist also nachvollziehbar, dass Eigentümer sich die Frage stellen, ob sie sich nicht selbst mit der Materie befassen und sich das Geld einsparen. Das ist durchaus legitim, denn es gibt de facto keine Pflicht zur Haus- und Grundstücksverwaltung. Allerdings stehen insbesondere Eigentümergemeinschaften dann vor großen Herausforderungen: Kann der Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses sämtliche Entscheidungen alleine treffen, muss sich eine WEG abstimmen – bis hin zur Farbe der Fassade. Erfahrungsgemäß sind es vor allem die finanziellen Entscheidungen, die zu Streit führen und die Hausverwaltung schon als Vermittler so wichtig machen.

Fakt ist: Sobald ein Mitglied der EigentĂĽmergemeinschaft die Hausverwaltung durch einen externen Dienstleister verlangt, muss die Gemeinschaft dies auch umsetzen.

Und das aus gutem Grund: Den anfallenden Hausverwaltungskosten stehen vielfältige Leistungen gegenüber, die die Eigentümergemeinschaft im Falle einer Selbstverwaltung nämlich untereinander aufteilen müsste. Daraus ergeben sich regelmäßig größere Probleme, wie beispielsweise:

  • fehlendes Fachwissen – hier sei daran erinnert, dass fĂĽr Hausverwalter ein neues Gesetz gilt, das eine spezielle Weiterbildung in der Hausverwaltung vorsieht
  • Interessenskonflikte zwischen EigentĂĽmern, die naturgemäß unterschiedliche Zielen verfolgen können
  • Haftungsprobleme ohne die Möglichkeit der Absicherung, sodass die EigentĂĽmer im Ernstfall mit privatem Vermögen einspringen mĂĽssen
  • ĂĽberbordender Arbeitsaufwand, der wiederum die Wahrscheinlichkeit von Fehlern erhöht

Es gilt also, eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, um eine tragfähige Entscheidung für oder wider eine Hausverwaltung treffen zu können.

Wie kann eine WEG die Verwaltung wechseln?

Die Mehrheit der WEG-Eigentümer kann jederzeit die Verwaltung abberufen – und das jetzt auch ohne wichtigen Grund. Achtung, dies gilt nur für WEG´s, die dem Wohnungseigentümergesetz unterleigen, und nicht für die gewöhnliche Hausverwaltung, für die das BGB gilt. So gehen Sie vor:

  1. Sie sprechen sich zunächst mit den WEG-Miteigentümern ab, da Sie eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung benötigen.
  2. Recherchieren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen der mit dem Verwalter geschlossene Vertrag zur Kündigung eröffnet.
  3. Holen Sie alternative Angebote ein oder stellen Sie auf die Verwaltung in Eigenregie um.
  4. FĂĽhren Sie die EigentĂĽmerversammlung durch und fassen Sie einen Beschluss unter der Ăśberschrift Abberufung Verwalter WEG.

Entscheiden Sie sich dafĂĽr, die KĂĽndigungsfristen des Verwaltervertrages ohne triftigen Grund nicht einzuhalten, kann der bisherige Verwalter noch fĂĽr sechs Monate seine VergĂĽtung beanspruchen.

Natürlich kann auch ein externer Dienstleister seinerseits den Vertrag über die WEG-Verwaltung kündigen – auch dafür gelten die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen. Wurde diese nicht ausformuliert und erhält der Dienstleister monatliche Vergütungen, reicht es im Prinzip aus, wenn er bis zum 15. eines Monats kündigt – der Vertrag erlischt dann zum Monatsende. Der übliche Weg zur Neubestellung eines geeigneten Verwalters kann lang sein. Folgende Alternativen stehen dann zur Auswahl:

  • Neue Immobilienverwaltung fĂĽr die WEG finden und binden
  • Selbstverwaltung durch einen oder mehrere EigentĂĽmer
  • Kommissarischen Verwalter als Ăśbergangslösung bestellen
  • Notverwalter WEG wird durch ein Gericht bestellt

Der Notverwalter fĂĽr eine WEG kommt nur dann in Frage, wenn der EigentĂĽmergemeinschaft erhebliche Nachteile drohen.

Immobilienbesitzer, fĂĽr die das BGB gilt, haben sich vertragstreu zu verhalten und mĂĽssen die Laufzeit des Verwaltervertrages auch einhalten. Zwar gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsbeendigung „aus wichtigem Grund“, aber die Voraussetzungen hierfĂĽr sind nur selten gegeben.

Weiteres Wissenswerte ĂĽber eine WEG-Verwaltung

Eine weitere Erleichterung, die das novellierte Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht mit sich bringt: Der Beirat einer WEG muss nicht mehr eine Mindestanzahl an Mitgliedern aufweisen – die Eigentümergemeinschaft sollte sich nach ihren eigenen Bedürfnissen richten. Fakt ist jedoch, dass nur Eigentümer in den Beirat der WEG berufen werden dürfen. Gleichzeitig wird die Funktion gestärkt, denn dem Beirat der WEG obliegt es zum Beispiel nicht nur, den Verwalter zu unterstützen, sondern auch alle wichtigen Informationen bei ihm nach angemessener Vorlaufzeit einzusehen.

Die WEG-Verwaltung ist eine groĂźe Verantwortung, die clever gemeistert werden sollte

FRANKEN-IMMOBILIEN Hausverwaltung und WEG-VerwaltungDie Reform des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht bringt gleich mehrere Vorteile: Zum einen sind die Aufgaben einer WEG-Verwaltung nicht mehr explizit aufgeführt, zum anderen können auch Rechte und Pflichten des Verwalters individuell festgelegt werden. Darüber hinaus lassen sich die technologischen Errungenschaften sehr gut ausnutzen – denn die digitale Hausverwaltung wird vom Gesetzgeber verstärkt unterstützt:

Bspw. ist der Umlaufbeschluss nun in Textform durchführbar. Die frühere Schriftformerfordernis hat viel Zeit beansprucht und Papierflut verursacht. Auch die digitale WEG-Versammlung mit der Möglichkeit einer Online-Teilnahme zeigt klar den Trend in Richtung digitaler WEG.

Geeignete Tools wie unsere App unterstützen den Weg zur digitalen Verwaltung. Die Digitalisierung führt zu effizienteren Prozessen. Unsere digitale WEG-Lösung stellt nämlich sicher,

  • dass alle Informationen 24/7 verfĂĽgbar sind,
  • alle Daten an einem Ort verwaltet und digital archiviert werden,
  • der direkte Kontakt zur Verwaltung genutzt werden kann und
  • sämtliche Abläufe rund um das Gemeinschaftseigentum transparent sind.

Ob Hausverwaltung von Mehrfamilienhäusern oder von WEG´s – die Aufgaben sind enorm und vor allem vielfältig. Ein auf die Hausverwaltung spezialisiertes Unternehmen einzuspannen, reduziert die Arbeit fĂĽr die EigentĂĽmer drastisch. Die Rahmenbedingungen fĂĽr Immobilienbesitzer sind kontinuierliche schwieriger geworden und die Wahrscheinlichkeit, sehr teure oder sogar existenzbedrohende Fehler zu machen, ist ebenso kontinuierlich gestiegen. Wir sind seit 2002 in diesem schwierigen Bereich aktiv und verwalten >3600 Immobilien. Zudem koordinieren wir ein Handwerkernetz aus >200 Betrieben. Bei uns gibt es nur einen Nachteil – unsere Tätigkeit ist auf das Ruhrgebiet beschrängt. Dort kennen wir uns aus und dort sind wir bestens vernetzt mit Dienstleistern und Behörden. Und dort sind wir auch schnell vor Ort, wenn dies angezeigt ist.

Melden Sie sich bei weiteren Fragen und fĂĽr ein Angebot zur Verwaltung Ihrer Immobilien. Wir freuen uns auf Sie!

Vermietung und Verkauf

Das Finden von vertragstreuen und bonitätsstarken Mietern ist ebenso wie der Verkauf von Immobilien zum bestmöglichen Marktpreis eine Expertenaufgabe, der wir uns mit Elan widmen.

WEG- und Mietverwaltung

Unsere langjährige Erfahrung verbunden mit unserer großen Einsatzbereitschaft macht uns zum Idealen Verwalter Ihrer Liegenschaft(en) in technischen und kaufmännischen Angelegenheiten.
Nach oben